Die Tätigkeiten des Standesamts sind staatliche Pflichtaufgaben. Dazu gehören die Beurkundung der Geburten- und Sterbefälle im Standesamtbezirk, bei Wohnsitz im Standesamtsbezirk die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung, ebenso der Anmeldung zur Begründung der Lebenspartnerschaft, die Durchführung standesamtlicher Trauungen und die Begründung von Lebenspartnerschaften (unabhängig vom Wohnsitz) sowie die Beurkundung von Namenserklärungen und Kirchenaustritten.