Haushalt

Alljährlich stellt die Stadt Hersbruck einen Haushaltsplan auf, in dem die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung und des Betriebs städtischer Einrichtungen (Verwaltungshaushalt) enthalten sind. Außerdem gibt er Auskunft über vermögenswirksame Ausgaben und über Einnahmen für die Tilgung von Krediten (Vermögenshaushalt). Der Finanzplan informiert über die geplanten Einnahmen und Ausgaben der folgenden Jahre.

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplans. Sie wird vom Stadtrat beschlossen und muss danach vom Landratsamt Nürnberger Land genehmigt werden.

Haushaltspläne

  • Jahr 2022

    Der Haushalt 2022 wurde am 22.02.2022 vom Stadtrat Hersbruck beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 05.04.2022, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Würdigung gem. Art. 65 Abs. 2 GO erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

  • Jahr 2021

    Der Haushalt 2021 wurde am 16.03.2021 vom Stadtrat Hersbruck beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 06.04.2021, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Würdigung gem. Art. 65 Abs. 2 GO erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.