Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 findet In Hersbruck die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (09.06.2024)

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat  (ab Geburtsdatum 09.06.2008),
  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzt,
  • seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seine (Haupt-) Wohnung hat,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden am 28. April 2024 automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 19. Mai 2024 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.

 

Ausländische EU-Bürger

Ausländische EU-Bürger werden nur dann automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie bereits (z.B. im Vorfeld der Europawahl 2024) einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt hatten. Andernfalls müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Dieser Antrag kann bis spätestens 19. Mai 2024 gestellt werden – weitere Informationen sowie das Antragsformular finden nachfolgend unter “mehr erfahren”.

 

Deutsche, die im Ausland leben

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, müssen einen Antrag stellen, damit Sie in das Wählerverzeichnis eintragen  werden. Dieser Antrag kann bis spätestens 19. Mai 2024 gestellt werden – weitere Informationen sowie das Antragsformular finden nachfolgend unter “mehr erfahren”.