Europawahl am 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 fand in Hersbruck die Wahl zum Europäischen Parlament statt.

Wahlberechtigt war, wer am Wahltag (09.06.2024)

  • das 16. Lebensjahr vollendet hatte  (ab Geburtsdatum 09.06.2008),
  • die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besaß,
  • seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seine (Haupt-) Wohnung hatte,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.

 

Ausländische EU-Bürger

Ausländische EU-Bürger konnten auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Deutsche, die im Ausland leben

Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, konnten ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.