Zur Anmeldung einer Eheschließung müssen Sie verschiedene Urkunden und Nachweise vorlegen. Art und Umfang der erforderlichen Unterlagen hängen ganz von den persönlichen Verhältnissen der Verlobten ab (z.B Staatsangehörigkeit, Familienstand, Aufenthalt, Kinder,…..).
Bevor Sie Ihre Eheschließung anmelden, empfehlen wir daher eine individuelle Beratung, bei der geklärt werden kann, was in Ihrem Falle benötigt wird.
Falls einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann die Beratung nicht telefonisch, sondern nur persönlich erfolgen. Dies sollte möglichst frühzeitig vor Ihrem gewünschten Hochzeitstermin erfolgen, da die Beschaffung von ausländischen Urkunden und Dokumenten, sowie deren Prüfung meist einige Zeit in Anspruch nimmt.
Ihre Eheschließung können Sie nur bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk zumindest einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Eheschließung selbst kann jedoch in jedem Standesamt des Bundesgebietes durchgeführt werden. Zu beachten ist hierbei, dass die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit doppelt anfällt.
Die Trauungen selbst finden im Stadthaus am Schloßplatz, Schloßplatz 4a (gegenüber dem Amtsgericht), im Gästesaal (EG) oder im Deutschen Hirtenmuseum der Stadt Hersbruck statt.
Im Standesamt Hersbruck finden in den Monaten Mai bis September auch jeweils an einem Samstag im Monat “Samstagstrauungen” statt.