Die Tätigkeiten des Standesamts sind staatliche Pflichtaufgaben. Dazu gehören die Beurkundung der Geburten- und Sterbefälle im Standesamtbezirk, bei Wohnsitz im Standesamtsbezirk die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung, die Durchführung standesamtlicher Trauungen sowie die Beurkundung von Namenserklärungen und Kirchenaustritten.