Die Tätigkeiten des Standesamts sind staatliche Pflichtaufgaben. Dazu gehören die Beurkundung der Geburten- und Sterbefälle im Standesamtsbezirk, bei Wohnsitz im Standesamtsbezirk die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung, die Durchführung standesamtlicher Trauungen sowie die Beurkundung von Namenserklärungen und Kirchenaustritten.
Der Standesamtsbezirk Hersbruck erstreckt sich dabei mittlerweile auch über die früheren Standesamtsbezirke Reichenschwand und Happurg.
Das Standesamt Hersbruck ist damit für folgende Orte zuständig:
- Hersbruck (mit den früheren Standesämtern Altensittenbach und Ellenbach)
- Alfeld und Happurg (mit den früheren Standesämtern Thalheim, Kainsbach, Pollanden und Förrenbach)
- Gemeinde Reichenschwand