Kinder benötigen generell für einen Grenzübertritt in andere Länder (auch in sog. “Schengen-Staaten”) Reisedokumente. Neben einem(regulären) Reisepasses wird hierfür bei Kindern unter 12 Jahren in vielen Ländern auch ein Kinderreisepass akzeptiert. Kinderreisepässe werden allerdings nicht von allen Staaten uneingeschränkt anerkannt. Informieren Sie sich daher bitte vor jeder Reise, ob der Kinderreisepass im jeweiligen Reiseland anerkannt wird, z.B. in den von Auswärtigen Amt veröffentlichten Einreisebestimmungen.
Den Kinderreisepass können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen. Er ist seit dem 1.1.2021 ein Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Der Kinderreisepass kann jeweils um ein Jahr, jedoch wieder maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Verlängert werden kann nur ein Kinderreisepass, dessen Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Kinderreisepässe werden immer mit Lichtbild ausgestellt. Ab dem 10 Lebensjahr ist außerdem die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.
Aktualisierungen zum Lichtbild, zur Größe und Augenfarbe sind jederzeit möglich. Zur Ausstellung des Passes und zu einer Aktualisierung ist die Anwesenheit des Kindes erforderlich.
Bitte beachten Sie hinsichtlich der Verlängerung / Aktualisierung von Kinderreisepässen die unten aufgeführten Hinweise “2021.06.15-Aktuelle-Hinweise-zur-Verlängerung).
Die Ausstellung bzw. die Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Elternteile, sofern Ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ansonsten ist das rechtskräftige Scheidungsurteil, bzw. der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Soweit Ihr Kind in Hersbruck mit Hauptwohnung gemeldet ist, können Sie den Kinderreisepass persönlich im BürgerBüro der Stadt Hersbruck beantragen. Das Antragsformular finden Sie unten.
Alternativen für den Kinderreisepass
- elektronischer Reisepass (mit Chip – bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis
Generell ist jedoch zu beachten, dass Ausweisdokumente unabhängig von deren Restgültigkeit kraft Gesetz ungültig werden, wenn eine einwandfreie Identifizierung des Kindes mit dem Lichtbild im Ausweisdokument nicht möglich ist.
Unterlagen
- Den alten Kinderausweis.
- Den von beiden Elternteilen unterschriebenen Antrag auf Ausstellung des Kinderausweises.
- Den Personalausweis bzw. Reisepass beider Eltern.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
- Wenn Ihr Kind nicht in Hersbruck geboren wurde und die Stadt Hersbruck auch noch keinen Ausweis für Ihr Kind ausgestellt hat, benötigen wir eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes im Original oder als beglaubigte Abschrift. Sollten sich nach der Geburtsbeurkundung Namensänderungen ergeben haben, benötigen wir ebenfalls entsprechende Nachweise.
- Sollte das Kind Vertriebener / Spätaussiedler oder eingebürgert worden sein, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis (z.B. Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung/ Vertriebenausweis o.ä.) mit.
- Neben allen Formalitäten vergessen Sie bitte nicht die „Hauptperson“, Ihr Kind, auch mitzubringen!
Fristen
Bearbeitungsdauer: Ausstellung und Verlängerung in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen möglich