Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Stimmberechtigung und Wahlbenachrichtigung:
Stimmberechtigt ist hierbei, wer am Wahltag
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (= bis Geburtsdatum 8.10.2005),
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 8.7.2023) in Bayern bzw. dem Bezirk Mittelfranken wohnt,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 27.08.2023 erfüllt haben und mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und haben bis spätestens 17.09.2023 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Sollten Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sollten Sie unverzüglich im BürgerBüro nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sofern lediglich die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden konnte, können Sie trotzdem wählen gehen.