Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

 Stimmberechtigung und Wahlbenachrichtigung:

Stimmberechtigt ist hierbei, wer am Wahltag

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat (= bis Geburtsdatum 8.10.2005),
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 8.7.2023) in Bayern bzw. dem Bezirk Mittelfranken wohnt,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 27.08.2023 erfüllt haben und mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und haben bis spätestens 17.09.2023 einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten. Sollten Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, sollten Sie unverzüglich im BürgerBüro nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sofern lediglich die Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt werden konnte, können Sie trotzdem wählen gehen.

  • Beantragung von Briefwahlunterlagen

    Sie können die Briefwahlunterlagen zwar noch schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) beantragen. Die postalische Zusendung dauert jedoch einige Tage, weshalb wir nicht garantieren können, dass die Wahlbriefe auch noch rechtzeitig zugestellt werden. Wir empfehlen daher, die Briefwahlunterlagen gleich persönlich im BürgerBüro zu beantragen. Sie können anschließend direkt mitgenommen werden.

    Der Antrag muss ausgefüllt und an der entsprechenden Stelle unterschrieben werden.
    Sofern die Briefwahlunterlagen von einer anderen Person abgeholt werden sollen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Hierzu muss das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung entsprechend ausgefüllt und vom Wahlberechtigten unterschrieben werden. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten (= nicht mehr als vier Briefwahlunterlagen für andere Wahlberechtigte in Empfang nehmen). Dies muss vom Bevollmächtigten auch schriftlich versichert werden.

  • Abgeschnittene Ecke bei den Landtagsstimmzetteln

    Die abgeschnittene Ecke der Landtagswahl-Stimmzettel soll blinden und sehbehinderten Personen das richtige Ansetzen von Schablonen für die Stimmabgabe erleichtern. Weitere Informationen des Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB e.V.) finden Sie unter "mehr erfahren".

  • Wahllokale

    Für die Landtagswahl werden folgende Wahllokale eingerichtet:
    01: Stadthaus am Schloßplatz, Gästesaal, Schloßplatz 4a
    02: Evangelisches Gemeindehaus, Selneckerhaus, Nikolaus-Selnecker-Platz 6
    03: Ehem. Sparkassenfiliale Altensittenbach (NEU), Nürnberger Straße 93
    04: Grundschule Altensittenbach, Am Spessart 18
    05: Emil-Held-Haus, Amberger Str. 27
    06: Katholisches Pfarrheim, Saal, 1. OG, Amberger Straße 53a
    07: Städt. Kinderkrippe Ostbahn, Raiffeisenstr. 17
    08: Städt. Kindertagesstätte HEB-i-kids, Raiffeisenstr. 19
    09: Kindertagesstätte der Lebenshilfe, Fichtachstraße 18
    10: Dorfgemeinschaftshaus Ellenbach, Kruppacher Weg 14

  • Umzug innerhalb von Hersbruck

    Bei einer Ummeldung innerhalb von Hersbruck ändert sich nichts. Sie bleiben in dem Wahllokal stimmberechtigt, in dessen Bezirk Sie am 27.08.2023 gemeldet waren.

  • Wegzug aus Hersbruck

    Wer sich ab dem 27.08.2023 in einer anderen Gemeinde/Stadt mit Haupt- oder Alleiniger Wohnung anmeldet, bleibt grundsätzlich in Hersbruck stimmberechtigt. Sofern die neue Wohnung in einem anderen Regierungsbezirk in Bayern liegt, sind Sie nur noch für die Landtagswahl stimmberechtigt. Wenn die neue Wohnung außerhalb Bayerns liegt, sind Sie auch für die Landtagswahl nicht mehr stimmberechtigt.

  • Rückgabe der Briefwahlunterlagen

    Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.10.2023, 18.00 Uhr im Wahlamt der Stadt Hersbruck, Unterer Markt 2, 91217 Hersbruck, eingegangen sein. Später eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden!

  • Wichtiger Hinweis: Ausweispflicht im Wahllokal

    Die Stadt Hersbruck weist bereits jetzt darauf hin, dass jede Wählerin / jeder Wähler sich bei der Abstimmung im Wahllokal ausweisen können muss! Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Mitglieder unserer Wahlvorstände nicht jede oder jeden Wahlberechtigten persönlich kennen können!
    Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Mitglieder der Wahlvorstände verpflichtet sind, den Personalausweis oder Reisepass von jeder abstimmenden Person zu verlangen, wenn diese den Mitgliedern des Wahlvorstands nicht persönlich bekannt ist. Wer sich nicht ausweisen kann, kann nicht wählen!