Am 26. September 2021 fand die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigung und Wahlbenachrichtigung:
Wahlberechtigt war hierbei, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war,
- das 18. Lebensjahr vollendet hatte (= bis Geburtsdatum 26.09.2003),
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 26.06.2021) in der Bundesrepublik Deutschland wohnte,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.
Die Stadt Hersbruck dankt Ihren 129 ehrenamtlichen Wahlhelfern ganz herzlich für Ihren Einsatz in den Wahlvorständen!