Der Reisepass ist ein Ausweisdokument für Deutsche, der zum Übertritt der Grenze der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Inhaber eines gültigen deutschen Passes genügt automatisch der gesetzlich vorgeschriebenen Ausweispflicht, so dass darüber hinaus kein Personalausweis erforderlich wäre.
Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhalten auf Antrag einen Reisepass. Ob Sie diesen für die Einreise in ein Land benötigen, erfahren Sie z.B. bei Ihrem Reisebüro, der entsprechenden Botschaft oder dem Auswärtigen Amt.
Soweit Sie in Hersbruck mit Hauptwohnung gemeldet sind, können Sie Ihren Reisepass persönlich im BürgerBüro der Stadt Hersbruck beantragen.
Unterlagen
Zur Beantragung eines neuen Reisepasses bringen Sie bitte mit:
- Den alten Reisepass bzw. (falls Sie noch keinen Reisepass hatten) Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass.
- Einen Nachweis über Ihre Namensführung.
Sofern bereits bei der Anmeldung ein entsprechender Nachweis vorgelegt oder bereits ein Ausweisdokument durch die Stadt Hersbruck ausgestellt wurde, ist dies nicht erforderlich. Andernfalls ist bei verheirateten Personen z.B. eine Eheurkunde, bei Ledigen eine Geburtsurkunde als Original oder beglaubigte Abschrift vorzulegen. - Sollten Sie Vertriebener / Spätaussiedler oder eingebürgert sein, bringen Sie bitte ebenfalls einen Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung / Vertriebenenausweis o.ä.) mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Details siehe Fotomustertafel unter “mehr erfahren”). Lichtbilder, die diese Anforderungen nicht erfüllen, können nicht verwendet werden.
- Jugendliche, die bei der Abholung des Reisepasses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen für die Beantragung eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Formular s.u.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer des Passes ist vom Alter des Antragstellers abhängig, wobei eine Verlängerung der Gültigkeit nicht möglich ist:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: höchstens 1 Jahr
Fristen
Bearbeitungsdauer: ca. 4 Wochen
In Eil- und Notfällen ist die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren (sog. “Expresspass”) möglich. Ein Expresspass, der bis spätestens 11 Uhr beantragt wurde, wird in der Regel spätestens am darauffolgenden 3. Werktag, 12.00 Uhr, an die Stadt Hersbruck zurückgeliefert.
Hinweise
- Ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr werden zusätzlich Fingerabdrücke in den Chip des Reisepasses aufgenommen.
- Niemand darf mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird.
- Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten, zeitlich bedingten Einzelfällen auszustellen, wenn die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht (mehr) möglich ist.
Verlust eines Ausweises
Bei Verlust/Diebstahl eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/-reisepass) muss eine Verlustanzeige gemacht werden, bevor ein neues Dokument ausgestellt werden kann.
Sollten Ihnen neben dem Ausweisdokument noch andere Unterlagen (z.B. Geldbörse mit Scheckkarten usw.) abhanden gekommen sein, sollten Sie bei der Polizei eine Verlustanzeige machen.
Andernfalls wird durch das BürgerBüro bei der Beantragung des neuen Dokuments eine Verlustanzeige aufgenommen.