Kinder benötigen generell für einen Grenzübertritt in andere Länder (auch in sog. “Schengen-Staaten”) ein Reisedokument.
Bislang war der Kinderreisepass das beliebteste Reisedokument für Kinder.
Seit 01.01.2024 dürfen jedoch keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert werden.
Auch Aktualisierungen oder Änderungen in bereits ausgestellten Kinderreisepässe (z.B. Lichtbild oder Wohnort) sind seit 01.01.2024 NICHT mehr möglich.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, behalten grundsätzlich Ihre Gültigkeit.
Dabei ist allerdings zu beachten, dass Ausweisdokumente unabhängig von deren Restgültigkeit kraft Gesetz ungültig werden, wenn eine einwandfreie Identifizierung des Kindes mit dem Lichtbild im Ausweisdokument nicht möglich ist.
Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass die Möglichkeit besteht, dass Länder die Einreise mit einem Kinderreisepass nicht (mehr) zulassen könnten. Informieren Sie sich daher (z.B. bei den Einreisebestimmungen beim Auswärtigen Amt – siehe unter “mehr erfahren”) bitte vor jeder Reise , ob das Reise- oder auch evtl. Transitländer die Einreise mit dem Kinderreisepass zulässt bzw. zulassen.
Alternativen für den Kinderreisepass
Als Reisedokumente für Kinder sind folgende Dokumente möglich:
- elektronischer Reisepass (mit Chip – bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst)
- Personalausweis