Landtagswahl am 8. Oktober 2023

Am 8. Oktober 2023 fanden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.

 Stimmberechtigung und Wahlbenachrichtigung:

Stimmberechtigt war hierbei, wer am Wahltag

  • Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hatte (= bis Geburtsdatum 8.10.2005),
  • am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 8.7.2023) in Bayern bzw. dem Bezirk Mittelfranken wohnte,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.

Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 27.08.2023 erfüllt hatten und mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und hatten einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.

 

 

  • Abgeschnittene Ecke bei den Landtagsstimmzetteln

    Die abgeschnittene Ecke der Landtagswahl-Stimmzettel soll blinden und sehbehinderten Personen das richtige Ansetzen von Schablonen für die Stimmabgabe erleichtern. Weitere Informationen des Bayerischer Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. (BBSB e.V.) finden Sie unter "mehr erfahren".

  • Wahllokale

    Für die Landtagswahl werden folgende Wahllokale eingerichtet:
    01: Stadthaus am Schloßplatz, Gästesaal, Schloßplatz 4a
    02: Evangelisches Gemeindehaus, Selneckerhaus, Nikolaus-Selnecker-Platz 6
    03: Ehem. Sparkassenfiliale Altensittenbach (NEU), Nürnberger Straße 93
    04: Grundschule Altensittenbach, Am Spessart 18
    05: Emil-Held-Haus, Amberger Str. 27
    06: Katholisches Pfarrheim, Saal, 1. OG, Amberger Straße 53a
    07: Städt. Kinderkrippe Ostbahn, Raiffeisenstr. 17
    08: Städt. Kindertagesstätte HEB-i-kids, Raiffeisenstr. 19
    09: Kindertagesstätte der Lebenshilfe, Fichtachstraße 18
    10: Dorfgemeinschaftshaus Ellenbach, Kruppacher Weg 14