Am 8. Oktober 2023 fanden die Landtags- und Bezirkswahlen statt.
Stimmberechtigung und Wahlbenachrichtigung:
Stimmberechtigt war hierbei, wer am Wahltag
- Deutsche/Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes war,
- das 18. Lebensjahr vollendet hatte (= bis Geburtsdatum 8.10.2005),
- am Wahltag seit mindestens drei Monaten (seit 8.7.2023) in Bayern bzw. dem Bezirk Mittelfranken wohnte,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 27.08.2023 erfüllt hatten und mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung gemeldet waren, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck aufgenommen und hatten einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.