Die Wahl zum 21. Bundestag findet am 23. Februar 2025 statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (23.02.2025 )
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (ab Geburtsdatum 23.02.2007),
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- seit mindestens drei Monaten (23.12.2024) in Deutschland seine Wohnung hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 12. Januar 2025 erfüllt hatten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und haben einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.
Sollten Sie sich nach dem 12.01.2025 in Hersbruck angemeldet haben und bis zum 02.02.2025 keine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck beantragt haben, bleiben Sie in Ihrer alten Gemeinde wahlberechtigt und können dort z.B. Briefwahl beantragen.
Aufnahme in das Wählerverzeichnis und Briefwahl für Auslandsdeutsche
Deutsche, die im Ausland wohnen und zuletzt in Hersbruck gemeldet waren, konnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 02.02.2025 die Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck beantragen. Die Informationen hierüber finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
WICHTIGER HINWEIS: Ausweispflicht im Wahllokal
Wir weisen darauf hin, dass jede Wählerin / jeder Wähler sich bei der Wahl im Wahllokal ausweisen können muss! Denn die ehrenamtlichen Mitglieder unserer Wahlvorstände können nicht jede bzw. jeden Wahlberechtigten persönlich kennen.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass die Mitglieder der Wahlvorstände verpflichtet sind, den Personalausweis oder Reisepass von jeder wählenden Person zu verlangen, wenn diese den Mitgliedern des Wahlvorstands nicht persönlich bekannt ist. Wer sich nicht ausweisen kann, kann nicht wählen!
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Der reguläre Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist seit Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr vorbei.
Sofern beantragte Briefwahlunterlagen nachweislich nicht zugegangen sind, kann nur noch bis Samstag, 22.02.2025 ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. In derartigen Fällen ist das Wahlamt am Samstag, 22.02.2025 in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Ruf-Nr. 735-400 erreichbar.
In besonderen Ausnahmefällen (bei plötzlicher Krankheit/Krankenhausaufenthalt o.ä.) können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag, Sonntag, 23.02.2025, in der Zeit von 08.00 bis 15.00 Uhr ausgestellt werden. Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er zur Entgegennahme berechtigt ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, die plötzliche Krankheit / den Krankenhausaufenthalt auf geeignete Weise (z.B. Attest) nachzuweisen.
Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Die von Ihnen ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr im Wahlamt der Stadt Hersbruck eingegangen sein. Werfen Sie die Briefwahlunterlagen bitte in den Briefkasten links neben dem Haupteingang zum Rathaus (Unterer Markt 1) in den Briefkasten.
Später eingehende Briefwahlunterlagen können nicht mehr berücksichtigt werden!
Abgeschnittene Ecke der Stimmzettel
Wie bei den letzten Wahlen soll die abgeschnittene Ecke der Stimmzettel blinden und sehbehinderten Personen das richtige Ansetzen einer speziellen Schablone für die Stimmabgabe erleichtern. Weitere Informationen hierzu finden Sie beim Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V..