Derzeit bestehen bei der Stadt Hersbruck zwei Förderprogramme:
Fassadenprogramm zur Stadtbildpflege – Städtebauförderung
Die Stadt Hersbruck will mit Zuschüssen aus dem Fassadenprogramm einen Beitrag zum Erhalt und zur Aufwertung des Stadtbildes leisten. Damit soll ein finanzieller Anreiz für private Hauseigentümer geschaffen werden.
Das Programm sieht vor, dass insbesondere das Stadtbild prägende Fassadensanierungen, Dacheindeckungen und -aufbauten, der Einbau von Holzsprossenfenstern und Holztüren gefördert werden. Darüber hinaus sind auch Maßnahmen erfasst, die in der bereits bestehenden Gestaltungssatzung der Stadt Hersbruck genannt sind. Die Zuschüsse können bis zu 9.000 Euro betragen. Sie werden im Rahmen der Städtebauförderung durch die Regierung von Mittelfranken mitfinanziert.
Die bisherige Möglichkeit, Städtebaufördermittel zu erhalten, wenn ein Gebäude in seiner Gesamtheit umfassender und damit auch finanziell aufwändig saniert wird, bleibt bestehen. Hierbei ist jedoch Aufwand und Ertrag mit zu berücksichtigen.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer der Gebäude innerhalb des Sanierungsgebietes, das im Wesentlichen die Altstadt umfasst. Der Antrag ist mit den notwendigen Unterlagen und einer Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten bei der Stadt Hersbruck schriftlich und unbedingt vor Beginn der Maßnahme einzureichen.
Kontakt: Stadtkämmerei
Bei bautechnischen Fragen: Bauamt
Förderprogramm für Sportvereine
Die Stadt Hersbruck kann unter bestimmten Voraussetzungen Sportvereinen, die ihren Sitz und Tätigkeitsmittelpunkt in Hersbruck haben, zur Neuerrichtung, dem Umbau, der Erweiterung, Verbesserung und zur Generalinstandsetzung von Dauersportanlagen sowie der Beschaffung von mobilen Großgeräten Zuschüsse im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gewähren.
Kontakt: Beate Raum