Einführung
Hersbruck hat ca. 12.500 Einwohner. Das Gemeindegebiet ist 2.293 ha groß, dabei verteilen sich die Bauflächen auf folgende Nutzungen:
- Wohnbauflächen 207 ha
- Mischgebiete 89 ha
- Gewerbeflächen 65 ha
- Sondergebiete 61 ha
- Straßen 70 ha
- Bahnflächen 33 ha
- Versorgungsflächen 4 ha
Der Flächennutzungsplan wurde zuletzt 2017 überarbeitet. Dabei wurden verschiedene Teil-Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Plan von 2003 vorgenommen; die Neuausweisung von Bauflächen wurde beschränkt auf gewerbliche Flächen sowie Sondergebietsflächen.
Der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage der Bauleitplanung, also der räumlich-strukturellen Entwicklung einer Gemeinde und wird jeweils perspektivisch für eine Laufzeit von 10-15 Jahren aufgestellt. Die Gemeinden sind nach dem Baugesetzbuch Träger der Bauleitplanung und dafür verantwortlich, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu planen.
Dabei hat der Flächennutzungsplan keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, es lässt sich z.B. kein Baurecht aus dem Flächennutzungsplan ableiten. Er stellt lediglich eine Zusammenschau aller vorhandenen Nutzungen dar und weist künftige Nutzungen und gewünschte Entwicklungen in dem Maße aus, soweit diese heute planbar sind, z.B. die Ausweisung von Flächen als Bauflächen. Damit diese Bauflächen rechtswirksam werden können, sind hierfür Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der vorliegende Flächennutzungsplan der Stadt Hersbruck ist seit 28.04.2017 rechtswirksam.
Erläuterungsbericht / Begründung
Zum gesamten Flächennutzungsplan wurde 2003 ein umfassender Erläuterungsbericht erstellt; in diesem Textteil sind die maßgeblichen Grundgedanken und strukturellen Leitziele der Planung dargelegt, wie z.B. Umfang der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung, Aussagen zum städtebaulichen Grundkonzept, Abwägung der öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander.
Bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplans im Zeitraum von 2014 – 2017 wurden darüber hinaus in der Begründung mit Umweltbericht die vorgenommenen Änderungen im Detail erläutert.
Der Erläuterungsbericht bzw. die Begründung kann zusammen mit dem Originalplan des Flächennutzungsplans
im Rathaus der Stadt Hersbruck, Unterer Markt 1, 91217 Hersbruck, im Vorzimmer des Stadtbaumeisters eingesehen werden.
Nutzungsbedingungen des FNP
Die Darstellung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Internet ist ein zusätzlicher Service der Stadt Hersbruck. Die Darstellung des Flächennutzungsplanes hat keinerlei rechtsverbindliche Wirkung und dient nur zur Information. Die bereitgestellten Daten dürfen nur für nicht- kommerzielle Zwecke eingesetzt werden. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Falle bei der Stadt Hersbruck. Die Stadt Hersbruck stellt die Daten mit der erforderlichen Sorgfalt bereit. Eine Gewähr für Maßhaltigkeit des Planes und für die Vollzähligkeit der Daten wird nicht übernommen.
Flächennutzungsplan der Stadt Hersbruck
Teil 1: Nördlich der Bundesstraße B 14 (s.u. “Flächennutzungsplan Hersbruck Nord”)
Teil 2: Südlich der Bundesstraße B 14 (s.u. “Flächennutzungsplan Hersbruck Süd”)
Erste Änderung des Flächennutzungsplans Kühnhofener Straße 1