Breitband Förderverfahren – BayGibitR
Die Stadt Hersbruck beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß “Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)”.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente.
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Stadt Hersbruck für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte zu nachfolgend veröffentlicht.
Hinweis: Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserklärung Geodaten
Stadt Hersbruck Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Stadt Hersbruck Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (Excel)
Stadt Hersbruck Adressliste zum vorläufigen Erschließungsgebiet (PDF)
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Stadt Hersbruck veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Stadt Hersbruck bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich an der Markterkundung zu beteiligen.