Amtliche Bekanntmachung:
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates hat eine Veränderungssperre (gemäß § 14 Baugesetzbuch) für den Bereich “Blick über die Stadtmauer” des Bebauungsplans Nr. 67 beschlossen. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der Planung.