Eine Mitteilung unseres Stromversorgers HEWA GmbH zur Senkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022
Die Abschaffung der EEG-Umlage war zunächst für Januar 2023 geplant. Doch nun findet die gesetzlich beschlossene Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage auf 0,0 Ct/kWh bereits zum 01.07.2022 statt. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben, d.h. die Entlastung darf nicht durch allgemeine Preisanpassungen oder Saldierung von Kosten kompensiert werden.
„Selbstverständlich wird die HEWA GmbH die EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 nicht mehr von Ihren Kunden verlangen. Alle Endverbraucher mit einer monatlichen Abrechnung werden dies unmittelbar an den Abrechnungen erkennen. Die überwiegende Zahl der Hersbrucker Bürger, die eine jährliche Abrechnung erhalten, können den kostensenkenden Effekt dann mit der Jahresrechnung 2022 nachvollziehen.“, erläutert Stefan Franke, Vertriebsleiter der HEWA GmbH. „Unsere elektronischen Stromzähler werden am 30.06.2022 automatisch abgelesen, um eine transparente Berechnungsgrundlage zu erhalten.“, so Stefan Franke weiter.
Der wirtschaftliche Vorteil durch diese Absenkung für einen Durchschnittshaushalt mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh beträgt für das zweite Halbjahr 2022 etwa 66 Euro (1.500 kWh * 3,72 Cent/kWh * 19 % USt) bzw. 11 Euro monatlich.
„Wir haben uns, wie auch bei der vorübergehenden Umsatzsteuersenkung im Jahr 2020, gegen eine automatisierte und pauschale Reduzierung der Abschläge bei unseren Kunden entschieden. Dies wäre mit einem unverhältnismäßig hohem Verwaltungs-aufwand verbunden und würde auch Kunden mit einem Dauerauftrag zum aktiven Handeln zwingen.“, verdeutlicht Harald Kiesl, Geschäftsführer der HEWA GmbH, das Vorgehen. „Allen unseren Kunden steht es jedoch jederzeit frei, ihre monatlichen Abschläge anzupassen. Entweder nutzen Sie hierzu das Online-Kundenportal oder melden sich persönlich oder telefonisch im Kundenzentrum.“, ergänzt Harald Kiesl.
Die Mitarbeiter im Kundenzentrum der HEWA GmbH stehen für Rückfragen jederzeit
gerne unter der 09151 / 81 97 500 oder unter Kundenzentrum@hewagmbh.de zur
Verfügung.
Hintergründe:
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Die auch als „Ökostromumlage“ bekannte
Zulage, dient zur Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und
Wasserkraftwerken. Bislang wird diese bei den Endkunden über die Stromrechnung
erhoben. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fließen vom Stromversorger unmittelbar
auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Der Bund
erstattet den ÜNB zukünftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie-
und Klimafonds“ (EKF). Durch die Absenkung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
auf 0,0 Ct/kWh wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet. Das EEGKonto
ist jedoch zum 30.04.2022 mit etwa 15,2 Mrd. Euro mehr als ausreichend gefüllt.
Das aktuell sehr hohe Preisniveau an der Strombörse EEX lässt dieses zunehmend
wachsen.