Hecken und Bäume zurückschneiden – Straßen und Gehwege müssen frei sein
Ansprechend gestaltete Vorgärten und Bepflanzungen sind eine Bereicherung für das Stadtbild und beleben die Wohngebiete. Oft wächst aber der Bewuchs in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor oder hindert am Durchkommen. In einem Jahr wie heuer, wo der viele Regen den Wuchs noch beschleunigt, zeigt sich das besonders.
Für kleinere Kinder, die mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, sind überhängende Äste oder durch Bewuchs verengte Wege besonders gefährlich. Personen, die auf Rollstühle angewiesen sind oder mit Rollatoren oder Kinderwägen unterwegs sind, müssen -wenn das überhaupt möglich ist- oft auf den Straßenbereich ausweichen. Dadurch besteht eine erhöhte Unfallgefahr.
Vermehrt erreichen die Stadtverwaltung Hinweise und Beschwerden, dass an Straßen, Einmündungen sowie Gehwegen immer wieder Behinderungen durch überragende Äste und zu breit oder zu hoch wachsende Hecken bestehen. Die Beschwerden kommen auch von den beauftragten Unternehmen für die Müllabfuhr, die sich zunehmend schwer tun, die Mülleimer zu leeren, wenn Äste die Anfahrt behindern.
Die Stadtverwaltung bittet deshalb die Grundstückseigentümer und –besitzer um ihre Mithilfe.
„Bitte kontrollieren Sie, ob der Bewuchs auf Ihrem Grundstück in den Straßen- oder Gehwegbereich hineinragt und nehmen Sie den erforderlichen Rückschnitt vor. Prüfen Sie auch, ob Straßenlampen oder Schilder durch Ihre Sträucher und Hecken zugewachsen sind.“
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind verpflichtet den von ihren Grundstücken auf öffentliche Straßen und Wege ragenden Bewuchs zu beseitigen. Beim Zurückschneiden ist das sogenannte Lichtraumprofil zu beachten: Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze erfolgen. Dagegen muss die Fahrbahn bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein.
Für Fragen steht das BürgerBüro der Stadt Hersbruck zur Verfügung.