Die Wahl zum 21. Bundestag wird am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (23.02.2025 )
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (ab Geburtsdatum 23.02.2007),
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- seit mindestens drei Monaten (23.12.2024) in Deutschland seine Wohnung hat
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen am 12. Januar 2025 erfüllt hatten, wurden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und haben einen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, fragen Sie bitte unverzüglich im BürgerBüro (über 09151/735-401 oder wahlen@hersbruck.de) nach, ob Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck eingetragen sind.
Sollten Sie sich nach dem 12.01.2025 in Hersbruck angemeldet haben und bis zum 02.02.2025 keine Aufnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck beantragt haben, bleiben Sie in Ihrer alten Gemeinde wahlberechtigt und können dort z.B. Briefwahl beantragen.
Aufnahme in das Wählerverzeichnis und Briefwahl für Auslandsdeutsche
Deutsche, die im Ausland wohnen und zuletzt in Hersbruck gemeldet waren, konnten unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 02.02.2025 die Aufnahme ins Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck beantragen. Die Informationen hierüber finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Umzug innerhalb von Hersbruck
Bei einer Ummeldung nach dem 12. Januar 2025 ändert sich nichts. Sie bleiben in dem Wahllokal stimmberechtigt, in dessen Bezirk Sie am 12.01.2025 gemeldet waren.
Wegzug aus Hersbruck
Wer sich nach dem 12. Januar 2025 in einer anderen Gemeinde mit Haupt- oder Nebenwohnung angemeldet hat, bleibt grundsätzlich im Wählerverzeichnis der Stadt Hersbruck eingetragen.
Briefwahlunterlagen
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl werden aktuell hergestellt, weshalb auch noch keine Briefwahlunterlagen ausgegeben werden können. Nach entsprechenden Presseberichten (z.B. hier BR) oder auch dem Terminplan des Bayerischen Innenministeriums gehen wir aktuell davon aus, dass die Briefwahlunterlagen ab 10. Februar 2025 versandt bzw. ausgegeben werden können. Hintergrund ist, dass die Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge aufgrund entsprechender Widerspruchsfristen erst Ende Januar erfolgte und vorher der Druck der Stimmzettel erst nach diesem Termin durch die Kreiswahlleitung erfolgen konnte.
Sie können die Briefwahlunterlagen online (bis 17.02.2025), schriftlich (z.B. über den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungsbriefe) oder auch persönlich im BürgerBüro beantragen. Beantragte Briefwahlunterlagen werden versandt, sobald uns die Stimmzettel vorliegen.
Bewerbung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer
Die Einteilung der Wahlvorstände für die Bundestagswahl ist mittlerweile abgeschlossen. Erfreulicherweise haben sich deutlich mehr freiwillige Helferinnen und Helfer zur Verfügung gestellt, als wir benötigen.
Sie können sich aber gerne für kommende Wahlen beim BürgerBüro melden – wir freuen uns über jede Unterstützung.