Die Wahl zum 21. Bundestag wird voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfinden.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag (sofern es beim 23.02.2025 bleibt)
- das 18. Lebensjahr vollendet hat (ab Geburtsdatum 23.02.2007),
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- seit mindestens drei Monaten (23.12.2024) in Deutschland seine Wohnung hat,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Alle Wahlberechtigten, die diese Voraussetzungen erfüllen, werden am 12. Januar 2025 automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 2. Februar 2025 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.
Briefwahl für Auslandsdeutsche
Deutsche, die im Ausland wohnen und zuletzt in Hersbruck gemeldet waren, können unter bestimmten Voraussetzungen auch an der Bundestagswahl teilnehmen. Die Informationen hierüber sowie den erforderlichen Antrag finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bewerbung als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer
Für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen benötigt die Stadt Hersbruck immer ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wer sich für diesen ehrenamtlichen Dienst interessiert, kann sich beim BürgerBüro melden – wir freuen uns über jede Unterstützung.
Informationen über die Berufung und die Aufgaben finden Sie hier (Quelle: BayernPortal).