Vollzug des § 196 Baugesetzbuch und der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach Baugesetzbuch.
Bodenrichtwerte zum 01.01.2022
Der Gutachterausschuss Nürnberger Land hat gemäß § 196 BauGB i.V.m. § 12 BayGaV die Bodenrichtwerte für Bauland, Acker- und Forstflächen für den Landkreis Nürnberger Land zum 01.01.2022 ermittelt.
Die Karte der Bodenrichtwerte liegt vom 07.06.2022 bis 08.07.2022 in Stadtbauamt Zimmer 3.07 öffentlich aus.
Auf das Recht, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Nürnberger Land Zimmer 421 oder 420, Auskünfte über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB), wird hingewiesen.
Die Auskünfte über die Bodenrichtwerte und aus der Kaufpreissammlung sind nach dem Kostengesetz und nach Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz gebührenpflichtig.