Aufstellung des Tekturplanes Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 31 „Westliche Ostbahnstraße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 beschlossen, den Tekturplan Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 31 „Westliche Ostbahnstraße“ aufzustellen.
Die Tekturplanung dient der Entwicklung von Gewerbeflächen an der westlichen Ostbahnstraße auf ca. 1,36 ha auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2871, 2871/1, 2947, 2948, 2949, 2950 sowie Teilflächen aus Fl.Nrn. 2866 und 2872 der Gemarkung Hersbruck.
Gleichzeitig wurde in der Sitzung am 23.04.2024 der Tekturplanentwurf in der Fassung vom 11.04.2024 mit Umweltbericht gleichen Datums gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf vom 11.04.2024 des Tekturplanes Nr. 2 zum Beb.Pl. Nr. 31 „Westliche Ostbahnstraße“ mit Umweltbericht in der Zeit vom 02.05.2024 bis 07.06.2024 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.04 und auf dieser Seite (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden (per Brief an das Stadtbauamt oder per E-Mail an bauleitplanung@hersbruck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hersbruck, den 29.04.2024
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister
Bei Fragen zu den Planungen wenden Sie sich bitte an das Stadtbauamt Hersbruck.