Aufstellung des Tekturplanes Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“
Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
Der Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck hat in seiner Sitzung am 06.05.2025 beschlossen, den Tekturplan Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ aufzustellen.
Die Tekturplanung dient der Einbeziehung von bisher unbeplanten Teilflächen des Grundstückes Fl.Nr. 694/4 der Gemarkung Hersbruck, Zolltafel 27 in den Bebauungsplan Nr. 18/1.
Die Aufstellung des Tekturplanes Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“ im Bereich der Stadt Hersbruck erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Darüber hinaus entfällt das sog. Monitoring nach § 4 c BauGB.
In der Sitzung des Ausschusses Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz des Stadtrates Hersbruck am 29.07.2025 wurde der Tekturplanentwurf vom 10.07.2025 mit Begründung gleichen Datums gebilligt und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Entwurf des Tekturplanes Nr. 5 zum Beb.Pl. Nr. 18/1 „Hohensteinstraße“, in der Fassung vom 10.07.2025 mit Begründung gleichen Datums in der Zeit vom 04.08.2025 bis 08.09.2025 im Stadtbauamt Hersbruck, Rathaus, Unterer Markt 1, Zimmer 3.05 und hier auf unserer Internetseite (s.u.) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen hierzu vorgebracht werden (per Brief an das Stadtbauamt oder digital an bauleitplanung@hersbruck.de).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hersbruck, den 31.07.2025
STADT HERSBRUCK
Gez.
Robert Ilg
Erster Bürgermeister