Allgemeinverfügung Hersbrucker Altstadtfest
Die Stadt Hersbruck hat eine Allgemeinverfügung für das vom 01.08. bis 03.08.2025 stattfindende Hersbrucker Altstadtfest erlassen. Demnach gelten am Festwochenende im gesamten Innenstadtbereich besondere Verhaltensregeln und Verbote. So ist es z.B. verboten, alkoholische Getränke auf das Fest mitzubringen und Waffen und gefährliche Gegenstände (Gegenstände, die geeignet sind als Waffe oder Wurfgeschoss eingesetzt zu werden) mitzuführen. Der Ordnungsdienst ist angehalten, die Verbote zu kontrollieren und Verstöße bei der Polizei anzuzeigen. Die Polizei kann u.a. Platzverweise erteilen, Alkohol sicherstellen oder Personen in Gewahrsam nehmen. Darüber hinaus können Verstöße mit Bußgeld belegt werden. Den vollständigen Text der Allgemeinverfügung finden Sie unten.