Wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung in Hersbruck ausziehen, müssen Sie sich in der Regel nur bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts anmelden. Die “Abmeldung” Ihrer alten Wohnung erfolgt dann automatisch durch die neue Meldebehörde.
Haben Sie neben der Hersbrucker Wohnung noch weitere Wohnungen in Deutschland, erfolgt die Abmeldung der Hersbrucker Wohnung bei der Meldebehörde der künftigen Haupt- bzw. alleinigen Wohnung.
Befindet sich Ihre neue Wohnung im Ausland, müssen Sie Ihre Hersbrucker Wohnung beim BürgerBüro der Stadt Hersbruck abmelden.