Wenn Sie aus Ihrer bisherigen Wohnung in Hersbruck ausziehen, müssen Sie sich in der Regel nur bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts anmelden. Die “Abmeldung” Ihrer alten Wohnung erfolgt dann automatisch durch die neue Meldebehörde.
Eine Pflicht zur Abmeldung besteht in folgenden Fällen:
Sofern die Hersbrucker Wohnung eine weitere Wohnung (Nebenwohnung) ist, müssen Sie diese beim Auszug entweder im BürgerBüro der Stadt Hersbruck oder bei der Meldebehörde der künftigen Haupt- bzw. alleinigen Wohnung abmelden.
Beziehen Sie in Deutschland keine neue Wohnung (z.B. bei einem Wegzug ins Ausland), müssen Sie Ihre Hersbrucker Wohnung beim BürgerBüro der Stadt Hersbruck abmelden.