Sollen bei einer öffentlichen Veranstaltung (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, ist eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis (§ 12 Gaststättengesetz (GastG)) erforderlich.
Der entsprechende Antrag (siehe unten) ist bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung beim BürgerBüro zu stellen.