Verkehrsrechtliche Anordnungen sind in der Regel erforderlich, wenn öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Plätze aber auch Gehsteige) ganz oder teilweise gesperrt werden müssen.
Dies kann neben Baumaßnahmen auch bei Veranstaltungen (z.B. bei Sportveranstaltungen) vorkommen bzw. erforderlich werden.
Der entsprechende Antrag ist rechtzeitig vorher (mindestens 5 Arbeitstage) bei der Straßenverkehrsbehörde im BürgerBüro zu stellen. Je nach Maßnahme legt die Straßenverkehrsbehörde dann schriftlich fest, wie die Sperrung zu erfolgen hat. Darüber hinaus informiert die Straßenverkehrsbehörde andere öffentliche Stellen (z.B. die Polizei) über Art und Dauer der Maßnahme.