Jeder Bürgerin / jedem Bürger wird seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Steuer-Identifikationsnummer zugewiesen.
Ihre Steuer-Identifikationsnummer finden Sie
- auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid
- auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung
- auf dem Mitteilungsschreiben des Finanzamtes über die dort gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Oktober/November 2011
- Wenn Sie keines der genannten Dokumente mehr vorliegen haben, erhalten Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer
- bei Ihrem zuständigen Finanzamt, wenn Sie dort persönlich vorbeikommen und sich ausweisen
- online beim Bundeszentralamt für Steuern über den unten genannten Link.