Zuständig für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. durch einen Staatsangehörigkeitsausweis und für Einbürgerungen) ist grundsätzlich das Landratsamt Nürnberger Land.
Die entsprechenden Anträge erhalten Sie im BürgerBüro und können Sie dort auch wieder abgeben.
Die ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise können im BürgerBüro abgeholt werden.