Für die Zahlung regelmäßig wiederkehrender Abgaben, wie z.B. Grundsteuer, Hundesteuer etc., empfiehlt die Stadtkasse ein SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die jeweiligen Beiträge und Gebühren am Fälligkeitstermin automatisch vom angegebenen Bankkonto abgebucht. Der Vordruck für die Lastschriftermächtigung kann unten geladen werden. Bitte beachten Sie, dass das SEPA-Lastschriftmandat der Stadtkasse unterschrieben und im Original vorliegen muss.
Neben dem SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auch das der Stadtwerke Hersbruck. Die Aufgabe der Abwasserbeseitigung liegt in Zukunft bei den Stadtwerken. Entsprechend werden die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser auch von den Hersbrucker Stadtwerken abgebucht.
Eine Abbuchungsermächtigung für die Stadtwerke erteilen Sie daher bitte mit dem “SEPA-Lastschriftmandat Stadtwerke Hersbruck”, ebenfalls unterschrieben und im Original übersandt.