Kostenfreiheit des Schulweges
Die Stadt Hersbruck ist für die Beförderung auf dem Schulweg von Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschule zuständig. Falls Ihr Kind eine andere Schule besucht, wenden Sie sich bitte an das Landratsamt.
Die Kosten der notwendigen Beförderung zum Unterricht werden übernommen, wenn der Schulweg in einer Richtung für Schülerinnen und Schüler der Grundschule mehr als zwei Kilometer, der Mittelschule mehr als drei Kilometer beträgt.
Die Schülerbeförderung erfolgt zum größten Teil mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Zur Nutzung benötigt Ihr Kind einen Verbundausweis des VGN (mit Passbild). Den Antrag für diesen Verbundausweis erhalten Sie im Rathaus. Wenn Ihr Kind anspruchsberechtigt ist, erhalten Sie dort auch die Monatsfahrkarten. Andernfalls müssen Sie sich die Monatsfahrkarten über den VGN (z. B. beim Busfahrer) selbst kaufen.
Änderungen, wie Umzug, Schulwechsel oder Schulaustritt bitten wir unverzüglich mitzuteilen und die nicht verbrauchten Wertmarken umgehend zurückzugeben.
Ein Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten besteht nur für Kinder, deren erster Wohnsitz in Hersbruck liegt, bzw. – bei Mittelschülern – in den Gemeinden des Schulverbands Hersbruck (Hersbruck, Kirchensittenbach, Reichenschwand, Pommelsbrunn, Offenhausen, Engelthal und Henfenfeld). Gastschüler aus anderen Gemeinden haben keinen Anspruch.
Ansprechpartnerin für Grund- und Mittelschule: Tina Falkner
Für andere Schulen: Landratsamt Nürnberger Land