Rundfunkgebührenbefreiung
Informationen zur Beitragspflicht, der Möglichkeit der Befreiung sowie die Voraussetzungen für eine Befreiung finden Sie auf der Internetseite von ARD ZDF Deutschlandradio. Dort finden Sie ebenso Meldeformulare sowie den Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Dem Antrag auf Befreiung müssen entsprechende Nachweise (Bescheid bzw. Schwerbehindertenausweis) im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Der ausgefüllte und vom Antragssteller unterschriebene Antrag ist mit den Unterlagen an:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
zu senden. Er kann auch zur Weiterleitung im BürgerBüro abgegeben werden.
Die Entscheidung über eine Gebührenbefreiung trifft der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.