Die Stadt Hersbruck erledigt für Hersbrucker Bürger verschiedene Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung im Auftrag der Rentenversicherungsträger.
- Beratung (soweit möglich – z.B. über Rentenantragstellung, Fragebögen der Rentenversicherungsträger)
- Anforderung von Rentenauskünften (Auszug aus dem Rentenversicherungskonto / Rentenberechnungen o.ä.)
- Aufnahme von Rentenanträgen (nach Terminvereinbarung)
- Hilfe beim Ausfüllen von Fragebögen der Rentenversicherungsträger
- Bestätigung von Nachweisen zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Rentenversicherungsnummer (Zu finden ist diese z.B. im Sozialversicherungsausweis oder auf Versicherungsnachweisen. Die Rentenversicherungsnummer setzt sich aus einer 2-stelligen Zahl (Nummer des Rentenversicherungsträgers – z.B. 58 für die Deutsche Rentenversicherung Bund), dem Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben des Geburtsnamens und einer 3-stelligen Prüfziffer zusammen.)
- Evtl. zugesandte Schreiben oder Fragebögen
- Bei Rentenanträgen wird ein Merkblatt mit den erforderlichen Unterlagen ausgegeben.
Bei Fragen in Rentenangelegenheiten können Sie sich selbstverständlich auch an die Deutsche Rentenversicherung wenden.