Die Hebesätze für die Grundsteuer in Hersbruck betragen ab dem 01.01.2025
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 %
- für die Grundstücke (B) 300 %.
Maßgeblich ist der Grundsteuermessbetrag, der sich nach dem Wert des Grundstückes richtet. Er wird vom Finanzamt festgelegt.
Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) können nur zum 1. Januar des Folgejahres berücksichtigt werden. Soll die Grundsteuer schon vorher durch einen neuen Eigentümer gezahlt werden, muss der bisherige Eigentümer die Stadt vom Steuergeheimnis befreien und zusammen mit dem neuen Eigentümer eine Änderungserklärung zur Bezahlung der Grundsteuer einreichen.