Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist ein “gewerberechtliches Führungszeugnis”, aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe genehmigt wird.
Zentralregisterauszüge müssen persönlich bei der Meldebehörde beantragt werden, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH) ist eine schriftliche Antragstellung möglich.
Eine Bevollmächtigung (z.B. des Ehegatten oder einer anderen Person) zur Antragstellung ist nicht möglich. Wer nicht persönlich zur Antragstellung vorsprechen kann, hat jedoch die Möglichkeit den Antrag online zu stellen.
Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn Auszug direkt zu. Die Übersendung des Gewerbezentralregisterauszuges an eine andere Privatperson als den Antragsteller ist nicht zulässig.
Soweit Sie den Gewerbezentralregister-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck mit. Das Bundeszentralregister sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.
Unterlagen
- Den Personalausweis bzw. Reisepass .
- Wird der Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, die Postadresse der anfordernden Behörde.
- Ein schriftlicher Antrag einer juristischen Person muss folgendes enthalten:
- Die Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister für Ihre Firma
- Die Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses einer zur Vertretung der Firma berechtigten Person (lt. Handelsregisterauszug), die in Hersbruck gemeldet ist und von der der Antrag unterschrieben sein muss. Der Firmensitz ist hierbei nicht ausschlaggebend.
Gebühr
Die Gebühr für die Beantragung eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,– EUR.
Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Gewerbezentralregisterauszuges sind etwa 3 Wochen zu veranschlagen.