Der Beginn eines selbständigen Gewerbebetriebes in Hersbruck, muss bei der Stadt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, die Verlegung des Betriebs sowie Änderungen bei der angemeldeten Tätigkeit. Der Gewerbetreibende muss seine Meldung persönlich im BürgerBüro vornehmen.