Einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
Eine Bevollmächtigung (z.b. des Ehegatten oder der Eltern) zur Antragstellung ist grundsätzlich nicht möglich. Wer nicht persönlich zur Antragstellung vorsprechen kann, hat in einzelnen Fällen auch die Möglichkeit das Führungszeugnis online zu beantragen (siehe unter “mehr erfahren”).
Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so ist es der Behörde unmittelbar zu übersenden. Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig.
Sofern ein sog. “erweitertes Führungszeugnis” beantragt werden soll, ist darüber hinaus die Vorlage der schriftlichen Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das “erweiterte Führungszeugnis” verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.
Gebühren und Fristen
Die Gebühr für die Beantragung eines Führungszeugnisses beträgt 13,– EUR.
Von der Antragstellung bis zum Erhalt des Führungszeugnisses sind etwa 3 Wochen zu veranschlagen. Im Falle der Online-Antragstellung direkt beim Bundeszentralregister (nur mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels möglich) dürfte die Ausstellung schneller erfolgen.