Führerscheinanträge erhalten Sie neben der Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt) auch bei der Stadt Hersbruck.
Wenn Sie die Fahrerlaubnis zum Führen
- eines Fahrzeuges erstmals erwerben wollen,
- eines Fahrzeuges nach Versagung, Verzicht oder Entziehung erwerben wollen,
- eines Fahrzeuges aufgrund einer Dienstfahrerlaubnis erwerben wollen,
- eines Fahrzeuges aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis erwerben wollen,
- eines Fahrzeuges zur Erweiterung einer bereits vorhandenen Fahrerlaubnis erwerben wollen,
- eines Mietwagens, Taxis, Krankenkraftwagens oder eines ähnlichen Fahrzeuges erwerben oder verlängern lassen wollen,
oder Ihre bisherige alte Fahrerlaubnis lediglich in einen EU-Führerschein umtauschen wollen, haben wir alle Antragsformulare für Sie vorrätig.
Der Antrag kann bei der Gemeinde auch wieder abgegeben werden. In jedem Fall kann der Antrag auch unmittelbar beim Landratsamt eingereicht werden. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.
Unterlagen
- 1 Lichtbild neueren Datums
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Unterschriftenaufkleber (liegt dem Antragsformular bei)
- 1 Sehtestbescheinigung (nicht bei Umtausch der Klassen 1/3/4 in EU-Führerschein)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (nicht bei Umtausch der Klassen 1/3/4 in EU-Führerschein)
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis aufgrund Versagung, Verzicht, Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis und zum Führen von Mietwägen, Taxen und dgl. benötigen Sie gleichzeitig ein polizeiliches Führungszeugnis, welches bei der Antragstellung mit beantragt werden kann.
Ablauf und Gebühren
- Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im BürgerBüro abgegeben.
- Für die Bearbeitung des Führerscheinantrages ist bei der Stadt Hersbruck eine Gebühr von 5,10 Euro zu entrichten.
- Das BürgerBüro leitet den Antrag mit einer Meldebescheinigung an das Landratsamt Nürnberger Land zur Entscheidung weiter.
- Die weiteren Kosten für die Erteilung einer Fahrerlaubnis werden Ihnen durch das Landratsamt mitgeteilt.
- Nach Gewährung kann der Führerschein wieder im BürgerBüro abgeholt werden.