Befahren der Friedhofswege
- Ab 1. Januar 2023 benötigen alle Gewerbetreibende zum Befahren der Friedhofswege eine entsprechende Genehmigung. Den entsprechenden Antrag können Sie unter “mehr erfahren” herunterladen.
- Darüber hinaus wurde festgelegt, dass – mit Ausnahme eines evtl. erforderlichen Leichenwagens – keine Fahrzeuge während Trauerfeiern bzw. Bestattungen in den Friedhöfen abgestellt sein dürfen. Wir bitten Sie daher, Ihr bzw. Ihre Fahrzeuge künftig während dieser Zeit außerhalb des Friedhofs abzustellen.
Urnen für Erdbestattungen
Urnen für Erdbestattungen müssen künftig ausschließlich aus biologisch abbaubarem Material bestehen.
Erinnerungstafeln für Baumbestattungen
- Grabnutzungsberechtigte können nach den Vorgaben der Friedhofsverwaltung eine Namenstafel an der dafür vorgesehenen Erinnerungswand anbringen lassen.
- Der entsprechende Dienstleister muss sich an entsprechende Gestaltungsvorgaben der Stadt Hersbruck (unter “mehr erfahren”) halten und die Anbringung (hinsichtlich der Position an den Erinnerungswänden) mit der Friedhofsverwaltung absprechen.
- Nach Ablauf der Grabnutzungszeit (12 Jahren) müssten die Erinnerungstafeln grundsätzlich abgenommen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Nutzungszeit zu verlängern.
Erlaubnisvorbehalt für Grabmale und bauliche Anlagen sowie deren Entfernung
- Vor der Errichtung oder Änderung von Grabmalen und baulichen Anlagen ist die Erlaubnis der Stadt Hersbruck einzuholen.
- Nach Ablauf der Ruhefrist und des Nutzungsrechts sind die Grabmale sowie die Fundamente durch fachkundige Firmen zu entfernen. Die vollständige Auflassung einer Grabstätte (dies umfasst auch z.B. die Entfernung der Bepflanzung sowie des Wurzelwerks) ist der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.
Leichenhausbenutzungszwang
Jede Leiche ist spätestens 24 Stunden vor der Bestattung in eines der beiden städtischen Leichenhäuser zu verbringen. Der Zeitpunkt der Einstellung ist mit dem hoheitlichen Erfüllungsgehilfen der Stadt Hersbruck abzustimmen – siehe auch nachfolgender Punkt.
Terminfestlegung und Bestattungsauftrag
- Wie bislang ist der Termin für eine Bestattung vorab mündlich mit dem hoheitlichen Erfüllungsgehilfen der Stadt Hersbruck zu vereinbaren.
- Anschließend ist zusätzlich zur Sterbefallmeldung ein „Bestattungsauftrag“ (siehe unter “mehr erfahren”) sowohl an den hoheitlichen Erfüllungsgehilfen der Stadt Hersbruck sowie an die Friedhofsverwaltung per Mail zu übersenden.
- Sofern kein (ausreichendes) Grabnutzungsrecht bestehen sollte, ist außerdem ein „Antrag auf Zuweisung bzw. Verlängerung einer Grabstätte“ vorab per Mail und anschließend im Original der Friedhofsverwaltung zu übermitteln.
Vergabe von Gräbern
Die Vergabe von Gräbern erfolgt nach den Vorgaben der Stadt Hersbruck. Die Vergabe von Gräbern für Erdbestattungen von Särgen erfolgt weiterhin ausschließlich durch den hoheitlichen Erfüllungsgehilfen der Stadt Hersbruck.