Terminfestlegung und Bestattungsauftrag
- Den Termin für eine Bestattung (auch im kirchlichen Teil des Alten Friedhofs) vereinbaren Sie bitte immer erst mit der Friedhofsverwaltung der Stadt Hersbruck. Dies kann telefonisch oder per Mail erfolgen.
- Anschließend ist zusätzlich zur Sterbefallmeldung der “Antrag auf Nutzung von städtischen Bestattungseinrichtungen / Bestattungsauftrag für städtische Friedhöfe” (siehe unter “zum Herunterladen”) an die Friedhofsverwaltung per Mail zu übersenden.
- Sofern kein (ausreichendes) Grabnutzungsrecht bestehen sollte, ist außerdem ein „Antrag auf Neuerteilung bzw. Verlängerung eines Nutzungsrechts für eine Grabstätte auf einem städtischen Friedhof“ vorab per Mail und anschließend im Original der Friedhofsverwaltung zu übermitteln.
Vergabe von Gräbern
Die Vergabe von Gräbern erfolgt nach den Vorgaben der Stadt Hersbruck. Wenden Sie sich hierfür bitte an die Friedhofsverwaltung.
Grabherstellung für Urnenbestattungen
Die Grabherstellung für Urnenbestattungen (sowohl das Ausheben von Erdgräbern als auch das Öffnen und Schließen von Urnennischen oder Erdurnensystemen) erfolgt durch die Stadt Hersbruck.
Grabherstellung für Sargbestattungen
Gräber für Sargbestattungen können z.B. durch ein Bestattungsinstitut hergestellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass vorher von der Friedhofsverwaltung der Stadt Hersbruck eine entsprechende Zulassung erteilt wurde. Das entsprechende Antragsformular finden sie unter ”zum Herunterladen”.
Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung
Nachdem mehrere Personen mit Themen der Friedhofsverwaltung befasst sind, haben wir die Telefonnummer (09151)735-430 als zentrale Telefonnummer der Friedhofsverwaltung eingerichtet. Über diese Telefonnummer erreichen Sie unabhängig von Urlaub oder Krankheit Sachbearbeiter, die Ihnen weiterhelfen können.
Die zentrale Mailadresse (friedhof@hersbruck.de) bleibt weiterhin bestehen.