Informationen zum Denkmalschutz, zu betroffenen Anwesen und vieles mehr finden Sie auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege.
Baudenkmal und Bodendenkmal
Einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 6 i.V.m Art. 15 Denkmalschutzgesetz (Baudenkmal) bzw. auf Erteilung einer Erlaubnis nach Art. 7 i.V.m. Art. 15 Denkmalschutzgesetz (Bodendenkmal) stellen Sie bitte direkt beim Landkreis Nürnberger Land.
Zum Online-Antrag des Landkreises (Bodendenkmal)
Zum Online-Antrag des Landkreises (Baudenkmal)
Bitte beachten Sie:
Falls der Antrag mit Registrierung über die Bayern-ID oder Personalausweis-ID eingereicht wird, ist keine Unterschrift notwendig. Ansonsten muss der Antrag im Original und mit Unterschrift bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Nürnberger Land eingereicht werden.