Der Bauantrag ist digital oder in dreifacher Ausfertigung unter Verwendung der vorgegebenen Formulare zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Nürnberger Land einzureichen.
Die Stadt Hersbruck erhält umgehend die Unterlagen zur Abgabe einer Stellungnahme zugesandt.
Die Stadt hat zwei Monate Zeit, um zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Diese Frist wirkt auf den ersten Blick recht lange. Bedenken Sie jedoch bitte: Es ist möglich, dass der Bauausschuss über Ihren Antrag beraten muss. Dieser tagt in der Regel einmal im Monat.
Zur Prüfung des Bauantrages sind folgende Unterlagen notwendig
- Bauantragsformular mit Baubeschreibung
- Lageplan (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Evtl. notwendige Gutachten
Die vom LRA Nürnberger Land erteilte Baugenehmigung gilt 4 Jahre und kann auf Antrag jeweils um 2 Jahre verlängert werden.
Antrag auf Vorbescheid
Hierbei handelt es sich um einen vor der endgültigen Baugenehmigung erteilten Bescheid, in dem wichtige, das Bauvorhaben betreffende Vorfragen verbindlich geklärt werden. Zur Prüfung Ihres Antrages auf Vorbescheid sind dem Antragsformular nur die für die Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen erforderlichen Bauvorlagen beizufügen.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre, kann aber jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Formlose Bauvoranfrage
Hierbei handelt es sich um einen formlosen Antrag mit dem grundsätzliche Angelegenheiten geklärt werden können. Die Stadt gibt hierbei eine zu Ihren Anfragen erbetene Stellungnahme ab, wodurch jedoch keine Bindungswirkung wie beim Bauantrag bzw. Vorbescheid entsteht.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Bauantrages/Vorbescheides die örtlichen Satzungen der Stadt Hersbruck (einsehbar unter unserem Ortsrecht):
Abstandflächensatzung, Stellplatzsatzung, Gestaltungssatzung, Werbeanlagensatzung