Die Stadt Hersbruck ist zuständig für die
- Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen (z.B. Verlängerung von Aufenthaltstiteln)
- Ausgabe von Pässen o.ä. (wenn Aufenthaltstitel erteilt, verlängert oder geändert wurden)
Für weitere Informationen bzw. für Entscheidungen über Ausländerangelegenheiten ist das Ausländeramt beim Landratsamt Nürnberger Land zuständig.