Haushalt

Alljährlich stellt die Stadt Hersbruck einen Haushaltsplan auf, in dem die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung und des Betriebs städtischer Einrichtungen (Verwaltungshaushalt) enthalten sind. Außerdem gibt er Auskunft über vermögenswirksame Ausgaben und über Einnahmen für die Tilgung von Krediten (Vermögenshaushalt). Der Finanzplan informiert über die geplanten Einnahmen und Ausgaben der folgenden Jahre.

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplans. Sie wird vom Stadtrat beschlossen und muss danach vom Landratsamt Nürnberger Land genehmigt werden.

Haushaltspläne

  • Jahr 2024

    Der Haushalt 2024 wurde am 22.02.2024 vom Stadtrat Hersbruck beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 14.05.2024, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung gem. Art. 67 Abs. 4 GO erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

  • Jahr 2023

    Der Haushalt 2023 wurde am 14.02.2023 vom Stadtrat Hersbruck beschlossen. Das Landratsamt Nürnberger Land hat mit Schreiben vom 26.05.2023, AZ 12-941 die rechtsaufsichtliche Genehmigung gem. Art. 71 Abs. 2 GO erteilt. Die Satzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.