Alljährlich stellt die Stadt Hersbruck einen Haushaltsplan auf, in dem die Einnahmen und Ausgaben der laufenden Verwaltung und des Betriebs städtischer Einrichtungen (Verwaltungshaushalt) enthalten sind. Außerdem gibt er Auskunft über vermögenswirksame Ausgaben und über Einnahmen für die Tilgung von Krediten (Vermögenshaushalt). Der Finanzplan informiert über die geplanten Einnahmen und Ausgaben der folgenden Jahre.
Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage für die Umsetzung des Haushaltsplans. Sie wird vom Stadtrat beschlossen und muss danach vom Landratsamt Nürnberger Land genehmigt werden.