Die Ehrenbürgerwürde ist nach der Bayerischen Gemeindeordnung die höchste Ehrung, die die Stadt nach dem Kommunalverfassungsrecht verleihen kann.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts setzt voraus, dass sich die zu ehrende Person besondere Verdienste um die Stadt erworben hat. Es kann sich dabei um Verdienste aller Art handeln, nicht nur ideelle, sondern auch um solche, die der Stadt materielle Vorteile bringen.
Das Ehrenbürgerrecht kann nur zu Lebzeiten verliehen werden. Die Auszeichnung können sowohl Hersbrucker Bürgerinnen und Bürger als auch auswärts wohnende Personen erhalten. Die Entscheidung über die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist dem Stadtrat vorbehalten.