Am 9. Juni 2024 fand in Hersbruck die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Wahlberechtigt war, wer am Wahltag (09.06.2024)
- das 16. Lebensjahr vollendet hatte (ab Geburtsdatum 09.06.2008),
- die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines weiteren Mitgliedslandes der Europäischen Union besaß,
- seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland bzw. in einem weiteren Mitgliedsland der Europäischen Union seine (Haupt-) Wohnung hatte,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war.
Ausländische EU-Bürger
Ausländische EU-Bürger konnten auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.
Deutsche, die im Ausland leben
Deutsche, die sich nicht nur vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und in Deutschland nicht gemeldet sind, konnten ebenfalls auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.