Verleih der 9-Uhr MobiCard 10T für einkommensschwache Bürger*innen
Die MobiCard ausleihen können sich Menschen, die in der Stadt Hersbruck wohnen und eine oder mehrere der folgenden Leistungen empfangen:
- Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung nach § 27b Abs. 2 SGB XII bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung
- Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
- Jugendhilfe beziehungsweise Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 34 SGB VIII
- Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
Die Berechtigten können die Karte durch Vorlage oder Nachweis, dass sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen (Kopie oder Foto davon reichen aus) und des Personalausweises im Rathaus abholen. Am Folgetag muss die MobiCard bis spätestens 9.00 Uhr zurückgebracht werden, damit die Nächsten sie nutzen können.
Die MobiCard hat die Tarifstufe 10T, d.h. es kann der gesamte ÖPNV im VGN-Gesamtraum genutzt werden, auch am Wochenende und an Feiertagen, allerdings erst ab 9.00 Uhr.
Finanziert wird dieses Projekt vom Landkreis Nürnberger Land, der jeder Gemeinde MobiCards zur Verfügung stellt. Die Stadt Hersbruck hat drei MobiCards zur Verfügung gestellt bekommen. Die Aktion soll einkommensschwache Haushalte entlasten, indem sie die Kosten für Mobilität senkt.
Bei der Ausleihe werden Name, Adresse und Telefonnummer des Ausleihenden erfasst.
Auf eine Reservierung besteht kein Rechtsanspruch.
Sollte die MobiCard nicht rechtzeitig zurückgebracht werden, ist ein weiterer Verleih nicht mehr möglich.
Bei Verlust der MobiCard wird kein Ersatz gestellt.
Hinweis: Die MobiCard wird nur an Hersbrucker Bürgerinnen und Bürger ausgegeben. Personen, die in anderen Gemeinden wohnen, wenden sich bitte an die Rathäuser ihrer Heimatgemeinden.