Für die Bearbeitung und Gewährung von Wohngeld (Miet- oder Lastenzuschuss) ist das Landratsamt Nürnberger Land (Abteilung: Sozialwesen und besondere soziale Angelegenheiten) zuständig. Informationen zum Wohngeld (z.B. über die gesetzlichen Voraussetzungen) finden Sie daher dort.
Anträge auf Wohngeld oder Lastenzuschuss erhalten Sie im BürgerBüro. Formulare können Sie auch über den unter “mehr erfahren” aufgeführten Link abrufen. Sie können diese dort ausgefüllt auch wieder abgeben. Nach einer Prüfung wird der Antrag an das Landratsamt Nürnberger Land als zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet.
Sofern Sie über eine BayernID verfügen, können Sie auch den unter “mehr erfahren” aufgeführte Online-Antrag verwenden.