Öffentliche Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Livemusik, DJ, Alleinunterhalter) müssen beim BürgerBüro der Stadt Hersbruck mindestens eine Woche vor der eigentlichen Veranstaltung angezeigt werden.
Das BürgerBüro prüft die Anzeigen und informiert andere Behörden, wie z.B. die Polizeiinspektion Hersbruck hierüber.
Sofern die Anzeige mindestens eine Woche vor der Veranstaltung erfolgte, fallen in der Regel keine Gebühren an. Für verspätet angezeigte Veranstaltungen wird eine Erlaubnisgebühr i.H.v. 30,00 € erhoben.
Sofern es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist, können Auflagen festgesetzt werden.