Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.
Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob
- die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
- die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
- bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
- Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
- Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
- die Buchungen ausreichend belegt sind und
- die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.